BGH-Präsident Tolksdorf im Ruhestand

Karlsruhe (pas/pm) Ende Januar ist der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) Prof. Klaus Tolksdorf in Ruhestand getreten. Der 65-Jährige hat die Altersgrenze erreicht. Ein Nachfolger wurde bislang noch nicht bestimmt – die Amtsgeschäfte führt bis auf Weiteres Vizepräsident Wolfgang Schlick.

Tolksdorf wurde am 14. November 1948 in Gelsenkirchen geboren. Die berufliche Laufbahn begann er im nordrhein-westfälischen Polizeidienst, dem er von 1967 bis 1970 angehörte. Seine bereits während dieser Zeit aufgenommene juristische Ausbildung schloss er im Jahr 1978 ab und trat in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach richterlichen Tätigkeiten an den Landgerichten Bonn und Münster sowie einer Abordnung als Richter im Hochschuldienst an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster war er von 1985 bis 1988 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof und hieran anschließend – inzwischen zum Richter am Oberlandesgericht Hamm befördert – an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.

Im Jahr 1992 wurde Tolksdorf zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem unter anderem für das Verkehrsstrafrecht zuständigen 4. Strafsenat zugewiesen. Von 1994 bis 1997 war er zugleich Mitglied des Senats für Notarsachen und von 1997 bis 2001 außerdem Präsidialrichter des Bundesgerichtshofs.

Im September 2001 wurde Prof. Dr. Tolksdorf zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Ihm wurde der Vorsitz im 3. Strafsenat übertragen, der insbesondere für die Revisionen in Staatsschutzsachen zuständig ist. Unter seiner Leitung wurden unter anderem die Revisionsverfahren gegen Mitglieder der „Hamburger Zelle“ wegen der Terroranschläge vom 11. September 2001 sowie das sogenannte Mannesmann-Verfahren verhandelt und entschieden.

Mit Wirkung vom 1. Februar 2008 wurde Tolksdorf zum Präsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt. In diesem Amt war er nicht nur von Gesetzes wegen Vorsitzender des Senats für Anwaltssachen sowie der Großen Senate für Zivil- und Strafsachen, sondern übernahm auch den Vorsitz im Kartellsenat.

Die Universität Münster, an der er seit 1994 einen Lehrauftrag für Straf- und Strafprozessrecht wahrgenommen hat, bestellte ihn im Jahr 1999 zum Honorarprofessor. Darüber hinaus wurde Herr Prof. Dr. Tolksdorf in verschiedene internationale Funktionen berufen. Er war von 2004 bis 2008 deutsches Mitglied der gemeinsamen Kontrollkommission von EUROJUST, im Jahr 2007 auch deren Vorsitzender. Im August 2005 wählte ihn die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum ad-litem-Richter beim Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag.