BGH: „Monsterbacke“-Werbung ist nicht irreführend

Stuttgart/Karlsruhe (pm/yb) Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, das der Milchslogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks „Monsterbacke“ den Verbraucher nicht in die Irre führt. 
Der Slogan darf aber nicht für sich alleine stehen, sondern benötigt einen speziellen gesundheitsbezogenen Hinweis. In dem Rechtsstreit geht es um folgenden Spruch auf der Verpackung des Früchtequarks: „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. Die Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann deshalb wegen Irreführung verklagt.Der Milchslogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks „Monsterbacke“ führt Verbraucher nicht in die Irre.