Stuttgart (pm/yb) Wer in Baden-Württemberg arbeitet, darf sich künftig Weiterbildung von der Firma bezahlen lassen. Das hat der Landtag beschlossen. Es gibt aber Ausnahmen im Bildungszeitgesetz.
Gestern hat die Mehrheit von Grün-Rot im Landtag dafür gesorgt, dass Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer ein Bildungszeitgesetz bekommt. Bis auf Bayern, Thüringen und Sachsen haben alle Bundesländer ein entsprechendes Gesetz zur bezahlten Fortbildung.
In Baden-Württemberg stehen Arbeitnehmern ab 1. Juli fünf bezahlte Arbeitstage pro Jahr für Weiterbildung zu. Mitarbeiter können sich beruflich, ehrenamtlich oder politisch weiterbilden. Allerdings sind kleinere Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern von der Bildungszeit ausgenommen.
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