Bewährungsstrafe für Pforzheims Ex-Oberbürgermeisterin

Mannheim (da) Das Landgericht Mannheim hat Pforzheims ehemalige Oberbürgermeisterin Christel Augenstein zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das bestätigte das Gericht auf Anfrage von Baden TV. Augensteins ehemalige Kämmerin Susanne Weishaar bekam eine Bewährungsstrafe von zwei Jahre.

Die beiden Frauen sind für riskante Derivat-Geschäfte verantwortlich, wegen denen die Stadt Pforzheim etwa 57 Millionen Euro verloren hatte.  Durch Vergleiche mit den betroffenen Banken hatte Pforzheim einen Großteil des Geldes zurückerhalten. Die Wirtschaftskammer des Mannheimer Landgerichts sprach Augenstein und Weishaar heute schuldig, setzte die Haftstrafen aber entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft zur Bewährung aus. Damit bleiben die beiden Frauen auf freiem Fuß, sind aber vorbestraft, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidiger (zu denen der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, gehörte) hatten in dem Prozess um illegale Zinswetten der Stadt Pforzheim Anfang November einen Freispruch für die beiden Frauen gefordert. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen für Augenstein zwei Jahre und vier Monate und für Weishaar zwei Jahre und sechs Monate Haft. Sie warf den Frauen schwere Untreue zum Schaden der Stadt Pforzheim vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kann Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragen. Sollte es zu einer Revision kommen, wird das Gerichtsverfahren auf Rechtsfehler überprüft.