Baden-Baden (pm) Das Landgericht Baden-Baden hat ein Ehepaar aus der Region wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Verstoßes gegen gewerberechtliche Bestimmungen, wegen Betruges in acht Fällen sowie wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in zahlreichen Fällen zu längeren Haftstrafen verurteilt. Der Schaden beläuft sich auf über 145.000 Euro.
Dem 70-jährigen Ehemann war vom Ordnungsamt der Betrieb von Bau- und Brandschutztechnik untersagt worden. Das kümmerte ihn aber wenig, sodass er seine Geschäfte mit Hilfe eines Strohmanns weiter fortsetzte. Das Ehepaar arbeitete gemeinsam weiter, zahlte Löhne, teilweise ohne die dazugehörigen Sozialabgaben, und stelle Rechnungen aus. Allein durch diese Tätigkeiten wurde ein Schaden von 93.000 Euro verursacht, so die Staatsanwaltschaft.
Neben dem Führen eines untersagten Gewerbes stellte das Ehepaar zudem Anträge auf Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Insgesamt 52.000 Euro wurden so unrechtmäßig ausgezahlt. Der Ehemann wurde deshalb zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Aufgrund einer günstigen Sozialprognose erhielt seine Ehefrau „nur“ eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.