Bekämpfung der Viruserkrankung BHV1 bei Rindern

Karlsruhe (pm) Wie das Landratsamt Karlsruhe mitteilt, handelt es sich bei BHV1 um eine ansteckende Viruserkrankung der Rinder, die seit 2001 anzeigenpflichtig ist.

Symptome der für Menschen ungefährlichen Erkrankung sind unter anderem Fieber, Fehlgeburten, Atemwegserkrankungen und geringere Milchleistung.

Die BHV1-Sanierung von Milchvieh- und Mutterkuhbetrieben in Baden-Württemberg sei inzwischen weit fortgeschritten. Aktuell stünden in nur noch ca. 100 Betrieben 3.200 BHV1- positive Rinder, im Landkreis Karlsruhe stehe nur noch ein Betrieb zur Sanierung an. Damit Baden-Württemberg als BHV1-freies Gebiet anerkannt werden kann, müssen nun in der Endphase der Sanierung auch alle Mastbestände und Fresseraufzuchtbetriebe, mit einbezogen werden.

Für nicht BHV1-freie Mastbestände / Fresseraufzuchtbetriebe im Landkreis Karlsruhe bedeutet dies: – bis spätestens 30. April 2014, ist eine BHV1-Bestandsimpfung bei allen Rindern bis zum Alter von neun Lebensmonaten durchzuführen. Eine Fristverlängerung bis 15. Mai 2014 ist nur dann möglich, wenn die Tiere des Bestandes nach dem Gutachten des Impftierarztes nicht impffähig waren.