Behandlung der Klage zur Zweiten Rheinbrücke womöglich erst im Jahr 2020 möglich

Karlsruhe/Berlin (pm/laho)  Die Klage zur Zweiten Rheinbrücke kann womöglich erst ab 2020 behandelt werden. Grund dafür ist laut FDP-Bundestagsabgeordneten Christian Jung die starke Überlastung der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg mit laufenden Asylverfahren.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land) bemängelt weiter die sehr starke Überlastung und angespannte personelle Lage der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg. Auf ein Schreiben Jungs vom 17. Februar 2019 an den Landesjustizminister Guido Wolf MdL (CDU), antwortete der Minister laut Pressemeldung Jungs, dass sich die Lage  auf absehbare Zeit verbessern werde. Seit 2015 seien insgesamt 230 Stellen für die Verwaltungsgerichte neu geschaffen worden. Dennoch komme es weiter zu überlangen Verfahren an den Verwaltungsgerichten in Asylverfahren. Wegen diesen können zum Beispiel die eingereichten Klagen zur Zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth voraussichtlich erst ab 2020 behandelt werden. Jung kritisiert, dass es die grün-schwarze Landesregierung nicht schaffe, dass sich die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg durch eine bessere Personalausstattung und eine durchdachtere Personalplanung auf wesentliche Aufgaben wie die zeitnahe Überprüfung von Infrastruktur-Planung konzentrieren können. Wegen der laufenden Asylverfahren könne die Klagen gegen die Zweite Rheinbrücke nicht im Jahr 2019 behandelt werden. Darüber würden sich nur die Infrastruktur-Verhinderer freuen. Laut Jung, könne der Justizminister die Reihenfolge und den Zeitpunkt der Verarbeitung von Infrastruktur-Verfahren durch eine bessere Organisation und Schwerpunktsetzung der Verwaltungsgerichte und eine zu optimierende Kommunikation mit den Verantwortlichen in der Justiz vorantreiben.