Karlsruhe/ Stuttgart (lms) Die Badische Flagge darf weiter auf dem Karlsruher Schloss wehen. Das hat das Staatsministerium auf Anfrage von Baden TV bestätigt. Bisher durften nur die Landes-, die Landesdienst-, die Bundes- oder die Europaflagge auf Dienstgebäuden des Landes gehisst werden. Bis Mitte nächsten Jahres soll diese Regelung gelockert werden und die neue in Kraft treten.
Landesmuseen und -theater werden in Zukunft mehr Freiheit bei der Beflaggung haben. Bis Ende des Jahres soll eine neue Flaggenverordnung in Kraft treten, in der die bisher geltenden Regelungen gelockert werden. Laut der bestehenden Verordnung darf auf Dienstgebäuden des Landes Baden-Württemberg nur die Landes-, die Landesdienst-, die Bundes- oder die Europaflagge wehen.
Den Anstoß für die Flaggen-Debatte hatte das Hissen einer roten Revolutionsflagge im Rahmen einer Revolutions-Ausstellung des Badischen Landesmuseums im Sommer gegeben. Nach einer Beschwerde wurde diese abgehängt. Auch die Badische Flagge sollte nicht mehr gehisst werden dürfen.
Nach Protesten und einer Petition gewährte Ministerpräsident Winfried Kretschmann dem Landesmuseum, vorerst seine Beflaggung so zu gestalten wie bisher. Diese Regelung hätte aber nur bis zum Ende der Revolutions-Ausstellung am Sonntag, dem 11. November, gegolten. Mit Blick auf die baldige Änderung der alten Regelung zur Beflaggung von Dienstgebäuden darf die Badische Flagge auch vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung auf dem Schloss gehisst bleiben.