Karlsruhe (pm/ij) Nachdem Brauhaus- und Hotelbesitzer Siegfried Weber im April Beschwerde gegen die Nutzungsunterlassung der Stadt eingereicht hat, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Dienstag die vorläufige Schließung des Hotels und der Gaststätte bestätigt. Weber hält in einer Stellungnahme dagegen: Er habe alle offenen Punkte erfüllt – vielmehr habe die Stadt „pflichtwidrig“ die notwenige Nachprüfung nicht durchgeführt.
Die Stadt Karlsruhe (Antragsgegnerin) bemängelte laut Pressemitteilung des VGH verschiedene Verstöße gegen brandschutzrechtliche Vorschriften und untersagte die Nutzung der Hotelzimmer als Aufenthaltsräume und der Tiefgarage sowie die Nutzung des Gastronomiebereichs der Gasstätte. Zudem sollte ein Brandschutzkonzept für bestimmte Gebäude vorgelegt werden. Den damaligen Eilantrag des Antragstellers lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe im April ab. Nun hat auch der VGH die Beschwerde mit Beschluss vom 17. Oktober zurückgewiesen.
Unter anderem begründet der Senat, dass noch nicht alle brandschutzrechtlichen Mängel beseitigt seien und daher die Erfolgsaussichten des Rechtsbefehls in der Hauptsache jedenfalls offen seien. Zudem sehe der Senat der mit einem Brand einhergehenden erheblichen Gefahren für Leib und Leben nach wie vor ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung der von der Antragsgegnerin verfügten Nutzungsuntersagung sowie der Anordnung Bestandspläne vorzulegen.
Weber widerspricht
Brauhaus-Chef Siegfried Weber widersprach der Darstellung am Dienstagabend. Er habe sowohl die geforderten Bestandspläne vorgelegt als auch die Rettungswege aus dem Innenhof nachgewiesen. Bei der beanstandenen Feuerbeständigkeit der Stahlkonstruktion der Decke der Tiefgarage teilt er mit: „Hier unterliegt der VGH dem gleichen Irrtum wie das VG.“ Dieser werde durch den „Vortrag der Stadt Karlsruhe hervorgerufen“.
Weber gehe „weiterhin und unverändert davon aus“, dass eine Schließung nicht gerechtfertigt und die Sicherheit jederzeit gewährleistet sei. Am Abend war Weber für die Nachfrage, ob er der Schließung nachkomme oder in die nächste Instanz gehen wolle, nur kurz per SMS zu erreichen. Weber sagte: „Es gibt keine Gefahr für Leib und Leben […] laut unserer Sachverständigen existierte auch im Mai 2015 diese behauptete Gefahr nicht.“ Weiter teilte Siegfrid Weber mit, dass er weiter für seine Mitarbeiter kämpfen werde.
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