Karlsruhe (pm/amf) Das Badisch Brauhaus muss schließen. Das teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstagmittag mit. Die Stadt Karlsruhe hatte bereits im letzten Jahr die Schließung des Wirtshauses aufgrund mangelnder Brandschutzvorkehrungen beantragt. Nun hat das zuständige Gericht den Einspruch des Gaststättenbetreibers abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass in dem Gebäudekomplex des Brauhauses, zu dem auch das Hotel „Allvitalis“ gehört, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Brandschutz nicht eingehalten worden seien. Besichtigungen im Jahr 2014 hätten zahlreiche und zum Teil gravierende Brandschutzmängel aufgezeigt. Auch bei einer späteren Besichtigung im Mai 2015 seien noch immer gravierende Mängel vorhanden gewesen – insbesondere im Bereich der Großgarage, wo tragende Bauteile mangelnde Feuerbeständigkeit aufweisen würden. Die Verstöße im Gebäudekomplex an der Stephanienstraße würden vor allem die Anforderungen an Rettungswege betreffen. Die Treppenräume Ost und West erfüllten aufgrund verschiedener Mängel nicht die Anforderungen an einen sicheren Rettungsweg und führten nicht ins Freie auf öffentliche Verkehrsflächen, sondern in den umbauten Innenraum des Gebäudekomplexes.
Zwar habe der Betreiber nach Auffassung des Gerichts Baumaßnahmen eingeleitet, um die Brandschutzvorkehrungen zu verbessern, allerdings könne nach wie vor nicht davon ausgegangen werden, dass die Mängel dadurch behoben worden seien. Eine „konkrete Gefahr für Leib und Leben der Nutzer“ könne deshalb weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.