Baden-Württemberg-Ticket: Nur noch mit Namen

Stuttgart (mm) Ab dem 15. Dezember müssen auf dem Baden-Württemberg-Ticket die Namen aller Reisenden der Gruppe eingetragen werden, das teilt die Deutsche Bahn heute mit.

Bei Tickets aus Fahrkartenautomaten müssen Vor- und Nachnamen aller Mitfahrenden auf die dafür vorgesehenen Zeilen geschrieben werden. Auch bei selbst ausgedruckten Online-Tickets und Baden-Württemberg-Tickets aus DB Reisezentren muss jede Person namentlich aufgeführt sein.

Die Fahrgäste sollten künftig auch einen Lichtbildausweis mitnehmen. Falls der Kontrolleur diesen verlangt, muss er vorgezeigt werden.