Baden-Württemberg: Quarantänezeit wird auf fünf Tage verkürzt – Keine Isolation mehr für Kontaktpersonen

Baden-Württemberg (pm/msc) Das Land Baden-Württemberg hat die Isolations- und Quarantäneregeln angepasst. Positiv auf Corona getestete Personen müssen künftig nur noch fünf Tage in häusliche Isolation. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig.

Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute die neuen Absonderungs-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgestellt hat, ändert auch Baden-Württemberg die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, müssen im Regelfall nur noch fünf Tage in häusliche Isolation. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am morgigen Dienstag, dem 3. Mai in Kraft.

„Die Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen bei den meisten Betroffenen nach wie vor weniger schwer, die Situation in den Krankenhäusern hat sich ebenfalls nicht verschärft“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Montag in Stuttgart. „Wir gehen nach derzeitigem Stand deshalb weiter von einem langsamen, aber kontinuierlichen Rückgang der Infektionen aus. Es besteht die Hoffnung, dass wir in den Frühlings- und Sommermonaten weniger Einschränkungen durch das Virus hinnehmen müssen. Klar sagen möchte ich aber heute schon: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei.“

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, seien weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome wie Husten oder Fieber haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 3. Mai in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag.

Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen. Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab Dienstag.

„Niemand von uns weiß Stand heute, wie sich das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter entwickelt. Nach wie vor sicher ist aber, dass eine Impfung der beste Schutz gegen das Virus ist. Auch aufgrund der Impfungen ist es uns gelungen, die Situation auf den Intensivstationen in der Omikron-Welle zu kontrollieren. Dafür möchte ich mich bei allen Menschen, die sich haben impfen lassen, herzlich bedanken“, so Minister Lucha abschließend.