Region (pm/ks) In Baden-Württemberg entfällt in der Alarmstufe I ab dem morgigen Mittwoch die 3G-Regel im Einzelhandel. Das hat das Land heute mitgeteilt. Im Zuge der angepassten Corona-Verordnung erlaubt die Landesregierung außerdem wieder mehr Besucher bei Großveranstaltungen und in den meisten Bereichen müssen keine Kontaktdaten mehr erfasst werden.
Mit der Anpassung der Verordnung geht das Land nach eigener Aussage einen vorsichtigen Öffnungsschritt. So treten ab dem 9. Februar drei maßgebliche Änderungen in Kraft. In der Alarmstufe I fällt die 3G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel weg. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Damit wird ein Beitrag zu mehr Einheitlichkeit mit Blick auf die Regeln in den Nachbarbundesländern geschaffen. Außerdem erhöht Baden-Württemberg die Personenobergrenzen bei Großveranstaltungen in der Alarmstufe I. Es gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen. Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Betreiber werden weitestgehend aufgehoben. Lediglich in einzelnen infektiologisch riskanten Settings, wie beispielsweise Diskotheken und im Zusammenhang des Kontakts mit vulnerablen Gruppen, wird die Datenverarbeitung aufrechterhalten.