Baden-Württemberg (msc) Unter einigen Bedingungen entfällt die Maskenpflicht in Clubs in Baden-Württemberg. Darauf haben sich das Land und Vertreter der Clubszene sowie des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga heute verständigt.
Vorausgegangen waren die Ankündigungen zahlreicher Clubbetreiber, die aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung davon absehen wollten, ihre Clubs zu öffnen. Durch die Maskenpflicht in Innenräumen würde der Charakter des „Club-Feelings“ verloren gehen und deshalb Gäste ausbleiben, so die Begründung. Das Gesundheitsministerium hat die Vertreter der Clubszene sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes deshalb heute zum Gespräch eingeladen. Da die Landesregierung das Infektionsrisiko in Clubs besonders hoch einschätzt, hat sie Öffnungen in diesem Bereich an schärfere Bedingungen geknüpft.
Auf folgende Punkte haben sich die Teilnehmenden geeinigt:
Die Maskenpflicht entfällt auf der Tanzfläche sowie im Sitzbereich an Bars oder an Tischen unter folgenden Bedingungen:
- Die Branche erstellt ein ausgefeiltes Muster-Hygienekonzept, das die Clubs landesweit anwenden,
- in Clubs, die kein ausreichendes Lüftungskonzept vorweisen können, gilt 2-G (geimpft / genesen) sowie eine Maximalauslastung von 70 Prozent,
- dort, wo die Luftwechselrate gewährleistet ist, gibt es 3-G mit verpflichtenden negativen PCR-Test-Nachweis sowie Vollauslastung,
- Besucher*innen müssen sich über die Luca-App oder eine andere vergleichbare App registrieren, damit eine Kontaktnachverfolgung möglich ist und
- die Clubbetreiber unterstützen die Kampagne #dranbleibenbw des Gesundheitsministeriums. Es wird viele Einzelaktionen zum Impfen in den Clubs geben. Das Land unterstützt diese Aktionen durch Impfteams. Gemeinsames Ziel ist es, die Impfquote schnell hoch zu treiben, damit der aufwändige PCR-Test entfallen kann.
Bild: Symbolbild.