Baden-Württemberg: Diese neuen Corona-Maßnahmen treten ab heute in Kraft

Karlsruhe (mcs) Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat am Samstag die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Diese gilt Landesweit ab heute, Montag, dem 19.Oktober. Diese Ausrufung  impliziert erneut Verschärfungen der Corona-Maßnahmen.

Angesichts der stark steigenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg sehe sich die Landesregierung zum Handeln veranlasst. Nach einer Sondersitzung des Landeskabinetts in Stuttgart hat Kretschmann am Samstag die dritte Pandemiestufe in Baden-Württemberg ausgerufen. Hierzu wurde auch die Corona-Verordnung aktualisiert – die neue Fassung beinhaltet unter anderem folgende Reglungen:

  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung im öffentlichen Raum wird ausgeweitet. Diese gilt künftig in dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Auch die Anzahl der Teilnehmer bei Feiern ist weiter beschränkt worden. Bei privaten Zusammentreffen sind ab Montag maximal 10 Personen oder zwei Hausstände erlaubt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 Personen begrenzt.
  • Bereits vor der Sondersitzung am Samstag stand fest, dass ab Montag in allen Schulen ab Jahrgangsstufe 5 eine Maskenpflicht für Lehrer und Schüler gilt.

Die Pandemiestufe 3 gilt ab Montag in ganz Baden-Württemberg, unabhängig vom Infektionsgeschehen in einzelnen Städten oder Landkreisen. Weiterhin gelte aber, dass einzelne Städte und Landkreise, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 über 50 liegt,  per Allgemeinverfügung auch schärfere Maßnahmen verfügen können.

Krankschreibungen wieder telefonisch möglich

Um das Corona-Infektionsrisiko zu senken und Arztpraxen zu entlasten, wäre es ab Montag, dem 19. Oktober auch möglich sich ohne Besuch beim Mediziner krankschreiben zu lassen. Damit es in Arztpraxen zu weniger Kontakten komme, sollen telemedizinische Behandlungsmöglichkeiten ausgeweitet werden, was unter anderem auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen betreffe.