Baden-Württemberg (msc) Das Land Baden-Württemberg will die Corona-Notbremse des Bundes vollumfänglich umsetzen. Damit würde unter anderem die Ausgangsbeschränkung erst ab 22 Uhr, anstatt wie bisher ab 21 Uhr gelten.
Das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am heutigen Donnerstag in Stuttagrt bestätigt. „Das Gesetz wird eins zu eins umgesetzt“, so der Ministerpräsident. Bisher gilt zum Beispiel die Ausgangsbeschränkungen in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens, nun also erst ab 22 Uhr. Die neuen Regeln sollen laut einer Sprecherin des Sozialministeriums parallel mit der bundesweiten Umsetzung der Notbremse voraussichtlich bereits am Samstag, 24. April ab 0 Uhr gelten. Nachdem gestern der Bundestag der neuen Regelung zugestimmt hat, zog mittlerweile auch der Bundesrat in einer heutigen Sondersitzung nach.
Die neuen Regeln gelten in Landkreisen, die eine 7-Tage-Inzidenz höher 100 vorweisen und werden dort ab dem übernächsten Tag umgesetzt.
- Private Kontakte: Ein Haushalt darf mit maximal einer weiteren Person zusammenkommen.
- Ausgangsbeschränkung: Zwischen 22 Uhr am Abend und 5 Uhr morgens gilt die Ausgangsbeschränkung. Sport alleine ist bis Mitternacht erlaubt.
- Schulen: Es gilt Wechselunterricht und zwei Mal die Woche verpflichtende Corona-Tests. Bei einer Izidenz ab 165 muss wieder auf Homeschooling umgestellt werden.
- Einzelhandel wie Supermärkte: Je nach Größe gilt eine begrenzte Kundenzahl.
- Sonstiger Einzelhandel: Bei einer 7-Tage-Inzidenz bis 150 ist „Click&Meet“ mit negativem Test und Schutzmaske erlaubt, ab einer 150er-Inzidenz muss geschlossen werden.
- Sport: Im Freien ist Sport mit maximal zwei Person, beziehungsweise mit Personen aus dem eigenem Haushalt erlaubt. Kontaktloser Gruppensport für Kinder bis 14 Jahren mit maximal fünf Beteiligten ist möglich.
- Kultur und Freizeit: Die Einrichtungen müssen geschlossen bleiben.
- Dienstleistungen: Medizinische Dienstleistungen, Friseurbesuche mit vorherigem Corona-Test sowie Fußpflege sind erlaubt, das Tragen von FFP2-Maske allerdings ist vorgeschrieben.
- Gastronomie: Betriebe müssen geschlossen bleiben, dürfen aber Abholung und Lieferdienste anbieten.
- Homeoffice: Unternehmen sind dazu verpflichtet Homeoffice anzubieten, sobald es betrieblich möglich ist.
Dieser Artikel wird aktualisiert.