Karlsruhe-Neureut (pm/mw) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hält weiter am Badeverbot am Neureuter Baggersee fest. Den Antrag einer Privatperson auf Aufhebung des Verbots hat das Verwaltungsgericht abgelehnt.
Mit der Allgemeinverfügung vom 31.07.2020 hatte die Stadt Karlsruhe ein Badeverbot und das Verbot weiterer Aktivitäten für den Neureuter Baggersee ausgesprochen und den Sofortvollzug der Verfügung angeordnet. Zur Begründung hatte sie u.a. auf den dort erfolgenden Kiesabbau und die damit für Badende verbundenen Gefahren hingewiesen. Der Antragsteller, der bislang den Neureuter Baggersee zum Schwimmen genutzt hatte, hatte hiergegen Widerspruch eingelegt. Er hatte u.a. geltend gemacht, es sei jedenfalls im östlichen Uferbereich keine größere Gefahr für Badende als bei anderen Baggerseen, in denen das Baden nicht verboten sei, gegeben. Außerdem hatte der Antragsteller beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gestellt. Dieser Antrag wurde jetzt aber vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
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