Karlsruhe (pm/da) Das Karlsruher Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 29. Oktober abgelehnt. Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass laut Gesetz Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten oder Messen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen – abweichend vom grundsätzlichen Sonntagsverkaufsverbot. Die Stadt Baden-Baden hatte im März dieses Jahres entschieden, dass am 29. Oktober Verkaufsstellen in der Innenstadt ,,aus Anlass der Medizinischen Woche“ geöffnet werden dürfen.
Ver.di wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags. Diesen lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun ab, weil der Beschluss der Stadt nur ein einzelnes, zeitlich beschränktes Ereignis betreffe. Das Gericht hatte bereits im April dieses Jahres einen ähnlichen Eilantrag von ver.di gegen einen verkaufsoffenen Sonntag abgelehnt.