Baden-Baden: 55-jähriger Unternehmer aus Rastatt verurteilt

Baden-Baden/Rastatt (pm/amf) Das Landgericht Baden-Baden hat einen 55 Jahre alten Unternehmer aus dem Landkreis Rastatt wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das gab das Hauptzollamt Karlsruhe heute bekannt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 55-Jährige in 39 Fällen schuldig gemacht hatte, sein Unternehmen mit Scheinselbstständigen geführt zu haben.

Nach Berechnungen des Hauptzollamts Karlsruhe entstand dabei im Zeitraum von 2006 bis 2009 ein Schaden in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Die Freiheitsstrafe setzte das Gericht auf zwei Jahre zur Bewährung aus.

Scheinselsbstständige

Als Scheinselbstständige bezeichnet man Arbeitnehmer, die offiziell als Selbstständige auftreten, tatsächlich aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu dem vermeintlichen Auftraggeber stehen. Der Arbeitgeber spart sich so die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.