Bad Herrenalber Bürgerentscheid gültig

Calw/Karlsruhe (pm/ms) Das Landratsamt Calw und das Regierungspräsidium Karlsruhe haben die Gültigkeit des Bürgerentscheids zum Kreiswechsel der Stadt Bad Herrenalb vom 23. Oktober 2016 bestätigt. Es waren Diskussionen aufgekommen, weil am Tag der Entscheidung ein Sprecher der Bürgerinitiative (BI) sowohl im Wahllokal als auch bei der anschließenden Stimmenauszählung als Wahlhelfer tätig war. Daraufhin veranlasste der Bad Herrenalber Stadtrat eine Prüfung der Gültigkeit.

Auch wenn die zugrundliegende Rechtsfrage bislang nicht gerichtlich entschieden wurde, halten das Landratsamt Calw und das Regierungspräsidium Karlsruhe es bereits für zweifelhaft, dass die Mitwirkung des Vertreters der BI im Wahlvorstand gegen geltendes Recht verstoßen hat. Laut Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg sind für die Durchführung eines Bürgerentscheids die Bestimmungen zur Wahl des Bürgermeisters anzuwenden. Zwar gelte für Kommunalwahlen, dass Vertrauensleute für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden dürfen. Gerade für Bürgermeisterwahlen und somit auch für Bürgerentscheide gebe es hingegen keine solche Regelung. Unabhängig hiervon gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vertrauensperson die Wahl durch ihre Tätigkeit im Wahllokal beeinflusst hat.