Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern: Stallpflicht für Geflügel

Karlsruhe (pm/vg) Um die Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu vermeiden, wurde eine allgemeine Stallpflicht für Baden-Württemberg beschlossen. Der Landkreis Karlsruhe, der Enzkreis und Baden-Baden haben heute nähere Informationen veröffentlicht.

Nachdem sich die Vogelgrippe bei Wildvögeln am Bodensee weiter ausbreitet, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel beschlossen. Im Landkreis Karlsruhe tritt diese ab Sonntag, den 20. November, in Kraft. Ab dann gilt eine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel für den Landkreis Karlsruhe. Davon betroffen sind Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln und Laufvögel.

„Da in Baden-Württemberg positive Befunde bisher ausschließlich bei Wildvögeln festgestellt wurden, soll durch die Aufstallung das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest in private und gewerbliche Geflügelhaltungen minimiert werden“, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Karlsruhe. Neben der Verwendung geschlossener Ställe kann Geflügel auch in Volieren mit dichter Abdeckung sowie wildvogeldichter Seitenbegrenzung untergebracht werden, heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises Karlsruhe. Die Verordnung gilt auch für Pforzheim (voraussichtlich ab 22.November) und für Baden-Baden.

Umgang mit Geflügel und anderen Vögeln

In den Mitteilungen des Enzkreises, des Landkreises Karlsruhe und der Stadt Baden-Baden heißt es unter anderem, dass die Tierhalter verpflichtet sind, in ihrem Bestandsregister die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu vermerken. Bei Beständen mit mehr als zehn Tieren muss festgehalten werden, wie viele Eier pro Bestand und Werktag gelegt werden.

Um die Hausgeflügelbestände vor einer Infektion mit dem Vogelgrippevirus zu schützen, ist es nötig, den direkten Kontakt zu Wildvögeln zu unterbinden. Das gilt auch für den sogenannten indirekten Kontakt, wie beispielsweise über das Futter oder Wildvogelkot. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen unterzubringen. Das gilt auch für kleine Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren.

Grundsätzlich gilt: Aufgefundene tote Wasser- oder Greifvögel dürfen nicht ohne Schutzkleidung angefasst und sollten umgehend der Feuerwehr gemeldet werden. Die ministerielle Allgemeinverfügung liegt mit Begründung im städtischen Fachgebiet öffentliche Ordnung und der Veterinärbehörde zur Einsicht aus.

Geflügelmärkte oder Ausstellungen sind in der Regel untersagt. Die Schutzmaßnahmen sind so lange gültig, bis die Verfügung widerrufen wird.

Hausgeflügel zählt zu den Nutztieren und ist bei den Veterinärbehörden registrierungspflichtig. Geflügelhalter, die ihre Tiere noch nicht bei der Veterinärbehörde gemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

Schutzmaßnahmen für Vogelwelt im Karlsruher Zoo
Um die Vögel im Karlsruher Zoo vor einer Ansteckung mit der Vogelgrippe durch kranke Wildvögel zu schützen, gibt es umfangreiche Schutzmaßnahmen. Für Besucher gäbe es aber keine Einschränkungen, so die Stadt Karlsruhe.

„Wir wollen durch frühzeitige Schritte verhindern, dass es überhaupt zu Ansteckungen im Zoo kommen kann. Derzeit ist kein Fall aus der näheren Umgebung bekannt, es ist aber auch klar, dass sich das ändern kann. Deshalb sind die Vorsorgemaßnahmen wichtig“, berichtet Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt.

Vögel, die sonst frei in einer Anlage leben, werden in Stallungen gebracht. Manche Vögel sind momentan generell in Winterquartieren untergebracht, so der Zoodirektor weiter.

Die Strauße der Afrika-Savannen-Anlage bleiben in ihren Stallungen, die australischen Emus in dem Haus, das auf ihrer Anlage steht. Dort sind sie, wie die meisten anderen Vögel auch, weiterhin für die Besucher zu sehen. Die Flamingos bleiben in ihrem Glashaus, wo sie bei kälterem Wetter auch sonst stehen, die Zwergflamingos sind bereits seit Wochen im Innern des Dickhäuterhauses zu beobachten.

Im Jahr 2006 hatte der Zoo bereits ähnliche Maßnahmen eingeleitet, als bei Wildvögeln ebenfalls die Krankheit ausgebrochen war. „Im Zoo gab es damals keine Fälle, auch wenn einige Vögel nicht in den Stallungen waren. Das Ministerium gibt uns die Freiheit zu entscheiden, welche Vögel besser nicht eingefangen werden. Wenn der Stress für die Tiere zu groß ist, dann lässt man sie lieber draußen“, so Becker.

In den kommenden Tagen werden weitere Tiere in die Stallungen gebracht, am kommenden Mittwoch sind die Pelikane an der Reihe. Sie überwintern jedes Jahr in einem Backstage-Bereich hinter dem Raubtierhaus. Mit einer Kamera ist diese Anlage, die auch zur Brut dient, für die Besucher einsehbar.