Auf Mietpreisbremse treten

Berlin/Region (pm/yb) Seit heute können die Bundesländer auf die sogenannte Mietpreisbremse treten, um sprunghafte Mieterhöhungen zu vermeiden. Als erstes Bundesland hat Berlin von dem Gesetz Gebrauch gemacht.

Dort dürfen Neuvertragsmieten nur noch bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen. Ebenfalls seit heute gilt, dass derjenige den Wohnungsmakler bezahlt, der ihn bestellt hat – das sogenannte Bestellerprinzip.

Mehr dazu heute Abend bei Baden TV aktuell.