Atomausstieg: Energiekonzernen steht Entschädigung zu

Karlsruhe (pm/ms) Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine „angemessene“ Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von E.on, RWE und Vattenfall in Karlsruhe fest. Die Konzerne klagten wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs auf Entschädigung.

Der 2011 beschlossene beschleunigte Ausstieg aus der Atomenergie sei zwar im Wesentlichen zumutbar, allerdings sei es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitionen erhalten sollen, so der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Unternehmen hätten demnach Anspruch auf einen Ausgleich für die ursprünglich im Jahr 2002 zugewiesenen Reststrommengen der Atomkraftwerke und auch für Investitionen, die während der zwischenzeitlich beschlossenen Laufzeitverlängerung getätigt wurden.

Entschädigung noch nicht sicher

Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen allerdings noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft jedoch die Grundlage dafür, außergerichtlich Ansprüche in weiteren Prozessen durchzusetzen. Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Katastrophe in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde beschlossen, dass bis spätestens Ende 2022 alle Meiler vom Netz müssen.