Asylbewerberwohnheim in Gewerbepark Baden-Baden darf gebaut werden

Baden-Baden (pm/ij) Ein Asylbewerberwohnheim im Gewerbepark Wörnersangewand“ in Baden-Baden darf gebaut werden. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe lehnte ein Eilrechtsschutzverfahren gegen die Unterkunft ab.

Die Bauherrin bekam im Dezember letzten Jahres die Baugenehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt. Damit wurden auch die vorgebrachten Einwendungen der Antragsteller zurückgewiesen. Diese haben im Januar 2016 beim Verwaltungsgericht Anfechtungsklage erhoben und gleichzeitig einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt, mit dem sie einen Baustopp erreichten wollten.

Das Bauvorhaben liegt im Teilbereich GE 1, in welchem der geänderte und zugelassene Bebauungsplan Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässt. Der Antragsteller des Eilrechtsschutzverfahrens betreiben in den Bereichen GE 2 und GE 3b verschiedene Handels- und Handwerksbetriebe.

Die Antragssteller haben im Wesentlichen geltend gemacht, dass in dem Gewerbegebiet „Wohnungen“ als solche unzulässig seien und eine Asylbewerberunterkunft dort auch nicht als „Anlage für soziale Zwecke“ zugelassen werden könne. Denn auch diese wohnähnliche Nutzung vertrage sich nicht mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes. Die Antragsteller befürchten u.a. dass es zu erhöhter Kriminalität, Problemen bei der Müllentsorgung und zu einem Attraktivitätsverlust ihrer Betriebe kommen werde, wodurch ihre Grundstücke auch an Wert verlören.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass solch eine Gemeinschaftsunterkunft aber als „Anlage für soziale Zwecke“ nach dem neu geschaffenen § 146 Abs. 10 BauGB in dem Gewerbegebiet zugelassen werden könne.