Anstaltsärztin in Bruchsal unter Anklage

Bruchsal/Karlsruhe (pm/yb) Gerade teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit, dass im Fall des verhungerten Häftlings im Bruchsaler Gefängnis gegen die Anstaltsärztin Anklage erhoben worden.

Das Verfahren gegen den Leiter der JVA wurde eingestellt. Gegen die Anstaltsärztin bestehe der hinreichender Tatverdacht einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassung. Nach einem Gutachten wäre der Tod des Häftlings vermeidbar gewesen. Gegen den suspendierten Anstaltsleiter habe sich der Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung nicht bestätigt. Für ihn sei die bestehende Todesgefahr nicht erkennbar gewesen. Der Häftling aus Burkina Faso war im vergangenen Sommer in seiner Zelle verhungert.