Alnatura gewinnt Prozess gegen dm vor Oberlandesgericht Frankfurt

Karlsruhe (pm/laho) Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute entschieden, dass Alnatura seinen Kooperationsvertrag mit dm kündigen darf. Das teilte das Oberlandesgericht in einer Pressemitteilung mit. In dem seit Jahren anhaltenden Streit zwischen dem Bio-Händler und dem Karlsruher Drogeriemarkt-Konzern ging es um 2 Milllionen Euro.

Aufgrund von Uneinigkeiten über Ein- und Verkaufspreise und weil dm seine eigenen Bio-Produkte ins Sortiment aufgenommen hatte, war der Bio-Lieferant aus dem Vertrag ausgestiegen. Alnatura suchte daraufhin neue Vertriebswege bei anderen Drogerie- und Einzelhandelsketten. Dagegen klagte dm – verlor den Prozess vor dem Landgericht Darmstadt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt die Entscheidung bestätigt. Der Kooperationsvertrag sei wirksam gekündigt worden, so das Gericht. „Ein Festhalten an dem Kooperationsvertrag bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist sei nicht mehr zumutbar gewesen“, heißt es weiter. Außerdem muss dm zwei Millionen Euro für unberechtigt gekürzte Rechnungen an Alnatura zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Karlsruher Drogeriemarkt dm hat die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof zu beantragen.