Allgemeinverfügung verlängert: Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt verlängert Maßnahmen

Rastatt (pm/lp) Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat die Allgemeinverfügungen für die Städte Rastatt und Baden-Baden sowie den Landkreis Rastatt verlängert. Verlängerungen gelten für die Stadt Rastatt bis 16. Mai 2021, für die Gemeinden des Landkreises Rastatt und die Stadt Baden-Baden bis 2. Mai 2021.

Das Gesundheitsamt Landkreis Rastatt verlängert die geltenden Allgemeinverfügungen für die Städte Rastatt und Baden-Baden sowie den Landkreis Rastatt. Die betreffenden Maßnahmen sind die Ausgangssperre im Landkreis Rastatt und in Baden-Baden, die Maskenpflicht in den Innenstädten von Rastatt und Baden-Baden sowie in der Lichtentaler Allee und an der Rheinpromenade Plittersdorf. Ebenfalls die Maskenpflicht für Erziehungspersonal in den Kindertagesstätten in Rastatt und Baden-Baden wird verlängert.

Die ursprünglichen Verfügungen wären an diesem Wochenende abgelaufen.