Allgemeines Kopftuchverbot abgelehnt

Karlsruhe (pm/fk) Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Beschluss der Richter war bereits einen Tag zuvor durch eine Computerpanne veröffentlicht worden.

Muslimische Lehrerinnen dürfen künftig in der Regel ein Kopftuch tragen. Nach einem Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts ist ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen verfassungswidrig, da es gegen die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstoße.

In ihrer Begründung sagten die Richter, ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus. Das bisher in Nordrhein-Westfalen geltende strikte Kopftuchverbot müsse entsprechend eingeschränkt werden.

Aber was sagen die Karlsruher dazu?

[@attachment:81657]