AKW Philippsburg: Genehmigung für Abfalllager erteilt

Philippsburg/Neckarwestheim (pm/vg)Wie das Umweltministerium und der Envergieversorger EnBW mitteilten, wurden sogenannte Umgangsgenehmigungen für die Rückbau-Infrastruktur an den Atomkraftwerken Neckarwestheim und Philippsburg erteilt. Damit wurden Voraussetzungen geschaffen für die Inbetriebnahme der Reststoffbearbeitungszentren und Standort-Abfalllager im kommenden Jahr, heißt es in dem Bericht. 

An den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg entsteht jeweils ein Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) und ein Standort-Abfalllager (SAL). Um in diesen insgesamt vier Gebäuden mit radioaktiven Stoffen umgehen zu dürfen, ist nach den Maßgaben der deutschen Strahlenschutzverordnung jeweils eine Genehmigung erforderlich, heißt es in der Pressemitteilung der EnBW.

Vereinfacht gesagt, handelt es sich also um „Betriebsgenehmigungen“. Die Errichtung der Gebäude konnte im Februar 2016 begonnen werden, nachdem hierfür die Baugenehmigungen erteilt
worden waren. Die Inbetriebnahme der Infrastruktur-Einrichtungen plant die EnBW für das Jahr 2019.

Radioaktive Abfälle auf Minimum reduzieren
In den Reststoffbearbeitungszentren werden zukünftig Stoffe aus dem Rückbau der Kernkraftwerke so bearbeitet, dass das Volumen radioaktiver Abfälle auf ein Minimum reduziert wird.
Gleichzeitig erhöht sich durch die Reststoffbearbeitung der Anteil der Materialien, die wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden können. Ein weiterer Vorteil der Einrichtungen ist,
dass Rückbau-bedingte Transporte auf ein Minimum reduziert werden können. Die nach der Reststoffbearbeitung verbleibenden radioaktiven Abfälle fallen in die Kategorie schwach- bis mittelradioaktiv. Solange das vom Staat für diese Abfälle vorgesehene Endlager Schacht Konrad noch nicht in Betrieb genommen ist, muss eine geeignete, sichere Zwischenlagerung erfolgen. Hierzu dienen die Standort-Abfalllager.

Hintergrund
In Neckarwestheim und Philippsburg betreibt die EnBW jeweils zwei Kernkraftwerke. Die Blöcke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 befinden sich seit 2017 im Rückbau. Für die Blöcke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 hat die EnBW bereits im Jahr 2016 den Rückbau beantragt, um die notwendigen Genehmigungen rechtzeitig zur gesetzlich vorgegebenen Abschaltung der Anlagen vorliegen zu haben und mit ihrem Rückbau starten zu können. In den Genehmigungsverfahren für den Rückbau dieser beiden Blöcke hat das zuständige Umweltministerium jüngst die Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen.