Änderungen bei Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht: Diese neuen Regeln gelten ab heute in Baden-Württemberg

Region (pm/ks) Die baden-württembergische Landesregierung hat am Samstag eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Ab dem heutigen Montag gelten deshalb einige neue Regelungen – unter anderem im Bereich der Maskenplicht und der Kontaktbeschränkungen. Zusätzlich zu den Änderungen fordert die Landesregierung Gesundheitsämter und Landräte dazu auf, die Regelungen der Notbremse konsequent umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis mehrere Tage über 100 liegt.

Maskenplicht im Auto

Fahren Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam im Auto, sind sie ab nun dazu verpflichtet eine Maske (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske) zu tragen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen bei der Notbremse

Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Eigentlich sieht die Notbremse striktere Kontaktbeschränkungen (Treffen eines Haushaltes mit einer zusätzlichen Person) vor.

Strengere Regeln für den Buchhandel

Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.

Bibliotheken und Archive

In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive künftig genau wie Archive ohne Einschränkungen öffnen.

Schnell- und Selbsttests

Bei Dienstleistungen und Angeboten, wo für den Zutritt oder die Teilnahme  Schnell- und Selbsttests erforderlich sind, müssen diese durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet oder zumindest von diesen beaufsichtigt werden.