Änderung im Tierschutzgesetz: Hundetrainer brauchen Erlaubnis

Region (pm/pas) Nur noch mit Erlaubnis des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung dürfen seit dem 1. August Hundetrainer und Hundeschulen ihrer Arbeit nachgehen. Darauf weist das Landratsamt Karlsruhe hin. Das gelte auch, wenn die Tätigkeit bereits ausgeübt werde.

Um die Genehmigung zu erteilen, verlangt das Amt neben einem Nachweis über die Sachkunde auch ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie eine detaillierte Beschreibung zu Art und Ort der Tätigkeit. Weitere Informationen gibt’s beim Landratsamt unter Telefon 0721-9366875.