Abschiedsfeier im Wildparkstadion: KSC muss 3.000 Euro Strafe zahlen

Karlsruhe (pm/ms) Das Sportgericht des DFB hat den Karlsruhe SC heute wegen der Abschiedsfeier im Wildparkstadion zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Das teilt der Sportklub mit. Gegenstand der Anklage war einer Mitteilung zufolge nicht das Abbrennen von Pyrotechnik, sondern unsportliches Verhalten. Der KSC will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Im Anschluss an das Spiel gegen die Würzburger Kickers wurde am 3. November 2018 das Wildparkstadion in einer separaten Veranstaltung mit einem feierlichen Festakt verabschiedet. Veranstalter dieser Abschiedsfeier waren die Supporters Karlsruhe 1986 e.V., was auch das Gericht heute anerkannte. Dennoch wurde der KSC wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Strafe von 3.000€ verurteilt. Das Sportgericht kam zu der Auffassung, dass auch die von den Supporters Karlsruhe 1986 e.V. veranstaltete Abschiedsfeier vorab vom DFB zu genehmigen gewesen wäre. Der KSC hält dies für eine Kompetenzüberschreitung des DFB und will deshalb gegen das Urteil Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen.