Abgeordnete stimmen für Verbot kommerzieller Sterbehilfe

Berlin/Region (yb) Heute hat der Bundestag nach einem Jahr der Beratungen über eine Neuregelung der Sterbehilfe entschieden: Geschäftsmäßige Sterbehilfe soll in Deutschland künftig strafbar sein. Wie die dpa mitteilte war wegen des emotionalen Themas der Fraktionszwang aufgehoben.

Nach mehr als zweistündiger emotionaler Debatte und mehr als einem Jahr Beratung hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für ein Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe gestimmt. Ärzte, die ihre sterbenskranken Patienten unterstützen wollen, sollen weiter straffrei bleiben. Zur Wahl standen vier verschiedene, fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe.

Auch die dritte Lesung und Schlussabstimmung ergibt: Der Gesetzentwurf ist angenommen. Gewerbsmäßige Suizidbeihilfe wird verboten und kann künftig mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden. Dazu soll ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert werden: „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“. Wer als Angehöriger oder Arzt bei der Selbsttötung hilft, aber das Ganze nicht als Geschäft betreibt, soll weiterhin straffrei bleiben.