Ab morgen Maskenpflicht in Teilen der Bühler Innenstadt

Bühl (pm/ks) Für Teile der Bühler Innenstadt gilt ab dem morgigen Donnerstag eine Maskenpflicht.  Nach Angaben des Rastatter Gesundheitsamtes liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Bühl mit 222 deutlich über der Inzidenz des Landes Baden-Württemberg  (191,9) und des Landkreises Rastatt (175,4).

Die Maskenpflicht gilt ab morgen zwischen 8 und 22 Uhr in Teilen der Bühler Innenstadt. Das Gesundheitsamt sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, weil Bühl zum einen in den vergangenen sieben Tagen überdurchschnittlich viele Ansteckungen verzeichne und zum anderen das Infektionsgeschehen diffus sei, heißt es in einer Mitteilung. Die Maskenpflicht ist vorerst bis zum 20. Mai befristet.