Ab Mittwoch: Ausgangssperre für Rastatt und Baden-Baden

Rastatt/Baden-Baden (pm/ks) Das Rastatter Gesundheitsamt hat für den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden eine Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung erlassen. Diese soll ab dem kommenden Mittwoch gelten. Wie das Landratsamt mitteilt, ist das Verlassen der Wohnung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr dann nur noch aus einem triftigen Grund erlaubt. Hintergrund sind die nach wie vor deutlich über  dem Wert von 100 liegenden Inzidenzen (Baden-Baden gestern: 132,3 und Rastatt gestern: 140,0).

Als triftigen Grund definiert das Landratsamt unter anderem die Teilnahme an religiösen Feiern, etwa an einer Osternacht oder einer anderen gottesdienstlichen Andacht. Auch der Weg zur Arbeit oder zum Lebenspartner ist erlaubt. Die Ausgangsbeschränkungen sollen vorerst bis zum 18. April gelten. Sollten die Inzidenzen der Kreise vorher fünf Tage am Stück unter 100 liegen, werden die Beschränkungen früher aufgehoben.