Ab heute bis auf wenige Ausnahmen keine kostenlosen Schnelltests mehr

Baden-Württemberg (pm/msc) Ab heute gilt eine neue Test-Verordnung des Bundes. Der Bund übernimmt damit nicht mehr generell die Kosten für die Bürgertests. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten befreit. 

Die Tests können nach wie vor in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden. Keine Änderungen gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Um den Präsenzunterricht in den Schulen im Herbst und Winter abzusichern, stellt das Land für die Teststrategie an den Schulen vorerst bis Jahresende weiterhin kostenlose Tests zur Verfügung. Krankenhäuser und Pflegeheime sind weiterhin verpflichtet, nicht-immunisierten Besucher*innen eine kostenfreie Testung anzubieten. Sie dürfen nicht an kostenpflichtige, externe Testangebote verwiesen werden. „In diesen Bereichen bleiben die Tests weiterhin kostenlos, denn die Bewohner und Patienten sind auf soziale Kontakte angewiesen und brauchen die Besuche“, erklärte Gesundheitsminister Lucha.

Ebenfalls nicht betroffen von den Änderungen sind die Beschäftigten von Krankenhäusern und Pflegeheimen, die aufgrund der Vorgaben in der „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ regelmäßigen Testpflichten unterliegen. Auch diese Tests sind weiterhin kostenlos vom Arbeitgeber anzubieten. Auch die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen.