Baden-Württemberg (msc) Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg soll am Donnerstag in Kraft treten. Das gab Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Mittag in Stuttgart bekannt.
Damit bekommt das Land ein mehrstufiges Warnsystem, dass sich nach der Belegung der Intensivbetten richtet. Eine erste sogenannte Warnstufe soll landesweit gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Dann hätten etwa Ungeimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. In einem zweiten Schritt gilt künftig landesweit die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene), sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.
Außerdem erklärt die Landesregierung, dass Ungeimpfte, die wegen Corona in Quarantäne müssen, künftig keine Entschädigung mehr für den entstandenen Verdienstausfall bekommen. Diese Regelung soll bereits ab morgen, dem 15. September gelten, so Lucha. Inzwischen habe jede und jeder im Land die Möglichkeit für eine Corona-Impfung. Ungeimpfte sollen deshalb im Quarantänefall keine Entschädigungsleistung mehr bekommen, so der Minister weiter. Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Quarantäne durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können.