Karlsruhe (pm/msc) Ab kommenden Dienstag gelten im Stadt- und Landkreis Karlsruhe wieder verschärfte Corona-Regeln. Die Sieben-Tage-Inzidenz war in den vergangenen Tagen mehrfach über dem Grenzwert von 100. Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung wird es vorerst aber keine geben. Das teilt das Landratsamt am Samstag mit.
Am heutigen Samstag, 20. März habe das Gesundheitsamt die dafür nötige Allgemeinverfügung festgestellt, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. Sowohl der Stadtkreis Karlsruhe als auch der Landkreis Karlsruhe weisen drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner vor. Damit greift die sogenannte „Notbremse“. Ab Dienstag, 23. März, 00.00 Uhr treten also wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die bis 7. März gegolten haben, so das Landratsamt.
Verschärfte Regeln ab Dienstag
Das bedeutet, dass sich dann ein Haushalt nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen kann. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Der Einzelhandel darf nicht mehr „Click@Meet“, sondern nur noch „Click@Collect“ anbieten. Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt, ebenso dürfen Friseure geöffnet bleiben.
Schließen müssen auch Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf bleibt erlaubt. Gruppensport im Freien ist dagegen aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen nicht erlaubt. Für den Publikumsverkehr schließen müssen auch Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten.
Die umfänglichen Regelungen können auf den Corona-Seiten der Landratsamts-Homepage www.landkreis-karlsruhe.de unter „Aktuelle Corona-Verordnung“ nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügungen können auf der Landratsamts-Homepage unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abgerufen werden.
Vorerst keine Ausgangssperre
Einen Automatismus für eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gebe es nicht, so das Landratsamt. Hier müsse gesondert geprüft werden, ob die Maßnahme gerechtfertigt ist, wenn die anderen Maßnahmen nicht greifen, um die Pandemie einzudämmen. Die Stadt und der Landkreis wollen sich im Laufe der Woche über die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen abstimmen.
Aktuell beträgt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe 118,4 und für den Stadtkreis Karlsruhe 107,7 (Stand: 20. März).