Ab 3. April: Keine Maskenpflicht und 3G-Regeln mehr in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg (msc) In Baden-Württemberg laufen an diesem Samstag nach über zwei Jahren Pandemie nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen aus. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht oder die Zugangsbeschränkungen. 

Die Koalition aus Grünen und CDU verständigte sich darauf, die im Bundesgesetz vorgesehenen Hotspot-Regeln nicht anzuwenden. Hintergrund ist, dass Grün-Schwarz bezweifelt, dass die Regeln vor Gericht standhalten. Das bedeutet, dass von Sonntag, dem 3. April an, in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden müssen und die Zugangsregeln wegfallen. Nur im ÖPNV, in Kliniken und in Arztpraxen müssen demnach noch Masken getragen werden.

Auch die Testpflicht bleibt nach Angaben des Landes in einigen Bereichen bestehen. Zum Beispiel in Kindertageseinrichtunge, in Schulen oder in Krankenhäusern.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sprach von einer nach wie vor angespannten Corona-Lage und appellierte an die Bevölkerung, in Innenräumen freiwillig weiter Masken zu tragen. „Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft“, teilte der Regierungschef mit. Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU) ergänzt: „Corona ist beileibe nicht vorbei! Wir in der Koalition sind uns vollkommen einig: Wir bleiben im Team Vorsicht!“