Ab 17. Mai können alle Menschen aus der dritten Impfpriorität Impftermine vereinbaren

Baden-Württemberg (pm/msc) Ab Montag, 17. Mai öffnet das Land Baden-Württemberg die Vergabe von Impfterminen in den Impfzentren für alle Menschen aus der dritten Priorität. Außerdem können niedergelassene Ärzte mit allen Impfstoffen ohne staatlich vorgegebene Priorisierung impfen.

In den Arztpraxen erfolge die Priorisierung dann vollständig durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, heißt es in einer Pressemitteilung des Sozialministeriums. Die Ärzte würden ihre Patientinnen und Patienten am besten kennen und könnten deshalb entscheiden, wer die Impfung zuerst brauche. Gleichzeitig soll dadurch mehr Flexibilität bei der Organisation der Impfungen und der Terminvergabe entstehen. Die Aufhebung der Priorisierung in den Praxen erfolgt in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. In den Impfzentren bleibt die Priorisierung allerdings erhalten Voraussichtlich ab Anfang Juni wird auch dort eine Aufhebung der Priorisierung möglich sein.

„Trotz einzelner Drängler impfen wir weiter erfolgreich die Schutzbedürftigen zuerst. Bei den über 60-Jährigen geht die Impfquote bereits auf die 70 Prozent zu, das ist ein großer Erfolg für die Pandemiebekämpfung. In den Hausarztpraxen und den Impfzentren herrscht weiterhin großer Andrang. Patientinnen und Patienten möchte ich deshalb bitten, weiterhin Geduld zu haben und solidarisch zu sein. Auch wenn die Priorisierung in den Arztpraxen aufgehoben ist, so bleibt die Impfstoffmenge weiterhin begrenzt“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch in Stuttgart.

Impfzentren impfen nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen

Bereits in den vergangenen Wochen wurden Teile der dritten Prioritätsgruppe geöffnet. So können Menschen, die über 60 Jahre alt sind oder jene, die bestimmte Vorerkrankungen haben, bereits Impftermine vereinbaren. Diese Möglichkeit haben nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Impfberechtigt sind zum Beispiel Personen, die in besonders relevanter Position in Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind. Dabei geht es allerdings nicht um die hierarchische Stellung, sondern um die Funktion im Unternehmen und die Ansteckungsgefahr.

Auch betrifft die Öffnung etwa Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur, wie zum Beispiel im Apothekenwesen oder in der Wasser- und Energieversorgung arbeiten. Auch wer in Supermärkten, Verbraucher- und Drogeriemärkten oder in Tafelläden Kontakt zu zahlreichen Menschen hat, kann sich impfen lassen. Dies gilt auch für diejenigen, die regelmäßig ehren- und nebenamtlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Schulen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben oder an Hochschulen tätig sind.

Schließlich können sich auch sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko besteht, impfen lassen. Dies betrifft unter anderem Saisonarbeiterinnen und -arbeiter, Betriebsersthelfer oder Pflegeeltern. Auch Journalistinnen und Journalisten, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, fallen darunter. Des Weiteren sind zum Beispiel Personen umfasst, die körpernahe Dienstleistungen ausführen oder in Banken Kundenkontakt haben. Eine vollständige Liste der impfberechtigten Personengruppen findet sich auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration.