A5-Ostanbindung: Planfeststellungsverfahren für Flughafenanbindung gestartet

Baden-Baden/Rastatt (pm/da) Nach mehrjähriger Vorbereitung hat der Landkreis Rastatt beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Planfeststellung für den A5-Anschluss des Flughafens Baden-Baden/Karlsruhe und des Baden Airparks beantragt. Angaben des Präsidiums zufolge umfasst das Bauvorhaben den Bau des Autobahnanschlusses A5/L80 sowie den Aus- und Neubau zweier Straßen. Um den Eingriff in die Natur auszugleichen, soll es diverse Maßnahmen geben.

Unter anderem sollen Querungshilfen für Amphibien, Fledermaus-Leitrichtungen und Wildschutzzäune die Auswirkungen der neuen Straßen mindern. Das Bauvorhaben ,,Direktanbindung Baden Airpark“ sieht vor, den Baden Airpark sowie den Flughafen Baden-Baden/Karlsruhe über die künftige Anschlussstelle A5/L80 an die Autobahn 5 anzubinden. Dafür soll die Landesstraße 80 ausgebaut und die Kreisstraße 3761 zwischen Schiftung und Leiberstung aus- und in Teilen neu gebaut werden. Die Kosten für die Ostanbindung belaufen sich laut einem Feststellungsentwurf auf etwa 23,6 Millionen Euro. Die Planunterlagen liegen seit Beginn der Woche und bis zum 16. Februar 2018 in den Rathäusern von Bühl, Hügelsheim, Rheinmünster (Ortsteil Schwarzach und Sinzheim) für die Bürgerinnen und Bürger aus; daneben sind sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden. Stellungnahmen und Einwendungen können bis zum 12.04.2018 beim Regierungspräsidium Karlsruhe oder bei den genannten Gemeinden abgegeben werden.

Grüne kritisieren Einseitigkeit

Die grüne Fraktion des Rastatter Kreistags kritisiert die Entscheidung des Landratsamts Rastatt und des Karlsruher Regierungspräsidiums, das Planfeststellungsverfahren ohne die Alternative des Naturschutzbundes NABU der Öffentlichkeit vorzulegen. ,,Schon bei der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Herbst 2016 haben wir verlangt, die Variante der Naturschutzverbände zu berücksichtigen – was aber von Landrat Bäuerle abgelehnt wurde”, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Manuel Hummel. Voraussetzung für ein korrektes Planfeststellungsverfahren ist es, dass alle möglichen Alternativen berücksichtigt werden und in die Abwägung mit einfließen. Mit seinem Vorgehen ignoriert das Landratsamt Rastatt nach Ansicht von Kreisrat Hans-Peter Behrens die Bitten des Petitionsausschusses und die Vorgaben des Verkehrsministeriums. Die NABU-Variante weiche deutlich von der bislang diskutierten Variante der Ostanbindung ab und berücksichtige die Bedürfnisse der Menschen in Hügelsheim in angemessener Weise. Die Grünen kritisieren außerdem, dass das Stillhalteabkommen mit dem Petitionsausschuss ausgehebelt werde, wenn die Inhalte der Petition unberücksichtigt blieben. Behrens: ,,Wenn Landrat Bäuerle wirklich davon überzeugt wäre, dass die Ostanbindung die beste Lösung sei, bräuchte er doch den Vergleich mit anderen Varianten nicht zu scheuen.” Die Politiker bezweifeln, dass auf diese Weise eine rechtsgültige Planfeststellung zustande kommen wird.

NABU fordert Alternative zur Ostanbindung

Der NABU hatte den Kreistag und den Verkehrsminister im Juli dieses Jahres dazu aufgefordert, die Pläne für die Ostanbindung zu begraben und stattdessen eine Nordanbindung umzusetzen. Johannes Enssle, Landesvorsitzender des NABUs, sagte bei der Präsentation eines eigenen Gutachtens in Rastatt: ,,Das von uns beauftragte Rechtsgutachten belegt, dass die vom Landkreis favorisierte Ostanbindung des Baden-Airparks an die Autobahn A5 nicht genehmigungsfähig ist.” Die Ostanbindung schädige ein Gebiet, in dem 15 Fledermausarten sowie seltene Amphibien- Insekten und Vogelarten leben. Dies sei nach EU-Recht nicht zulässig, weil es naturverträglichere Alternativen gäbe.