Impfungen für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur ab Mitte Mai möglich – Lucha fordert schnelleres Vorgehen für Impfungen in Betrieben

Baden-Württemberg (pm/mcs) Impfungen für Beschäftige von Unternehmen der dritten Priorität sind voraussichtlich ab Mitte Mai möglich.  Hierzu zählen etwa Personen aus dem Lebensmittelhandel, der Energieversorgung oder aus anderen Teilen der sogenannten kritischen Infrastruktur.

Als Vorbereitung auf diesen Öffnungsschritt hat die Landesregierung heute eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche veröffentlicht, deren Beschäftigten zur kritischen Infrastruktur zählen.

„Baden-Württemberg öffnet die Impfterminvergabe für Personen aus der dritten Priorität schrittweise. Das ist der seriösere Weg. Noch haben wir nicht genügend Impfstoff, um allen Bürgerinnen und Bürgern sofort ein Impfangebot zu machen. Deshalb startet ab dem kommenden Montag zunächst die Terminvergabe für Menschen mit Vorerkrankungen wie beispielsweise bestimmter Herzerkrankungen oder Asthma“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (29. April) in Stuttgart.

Kritische Infrastruktur

Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, Personen, die in besonders relevanter Position in bestimmten Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, Journalistinnen und Journalisten, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer oder Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, wie etwa der Landesverwaltung, bei der Bundeswehr, der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz (einschließlich des Technischen Hilfswerks), in der Justiz oder in der Rechtspflege tätig sind.

Damit sich Unternehmen und Beschäftigte schon jetzt vorab auf diesen dritten Öffnungsschritt vorbereiten können, habe das Ministerium für Soziales und Integration den Vordruck der entsprechenden Impfbescheinigung für Beschäftigte online gestellt. Die Identifikation von Unternehmen der kritischen Infrastruktur liege in Baden-Württemberg bei den jeweils zuständigen Ministerien. Angesichts der weiterhin begrenzten Impfstofflieferungen haben die Ministerien nach den Vorgaben der Corona-Impfverordnung des Bundes gemeinsam die „KRITIS-Liste BW – Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ erarbeitet und die Bereiche der jeweiligen kritischen Infrastrukturen festgelegt, die nach der dritten Priorität impfberechtigt sind. Unter folgendem Link ist die Liste abzurufen.

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/KRITIS-Liste_BW_Impf-Priorisierung.pdf.

Lucha fordert Impfungen in Betrieben

Sind die Beschäftigten aus der dritten Priorität impfberechtigt, dann seien grundsätzlich auch Impfungen durch Betriebsärzte direkt im Betrieb denkbar. Dafür müsse jedoch zunächst der Bund verschiedene Voraussetzungen klären: „Für flächendeckende Impfungen im Betrieb müssen die Betriebsärzte den Impfstoff direkt über den Pharmagroßhandel bestellen können. Dies sollte das Bundesgesundheitsministerium zeitnah in der Corona-Impfverordnung festlegen“, so Minister Lucha abschließend.