7,50 Euro für Bareinzahlung rechtswidrig

Karlsruhe (pm/da) Eine Gebühr von 7,50 Euro für die Bareinzahlung von Münzgeld bei der Bank ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht Karlsruhe nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden. Die Badische Beamtenbank (BBBank) hatte diese Gebühr laut einer Klausel in ihrem Preisverzeichnis von ihren Kunden verlangt.

Ein Verbraucher hatte sich bei der Verbraucherzentrale über das Entgeld von 7,50 Euro für eine Bareinzahlung bei der BBBank beschwert. Die Verbraucherschützer mahnten daraufhin die Bank ab und forderten sie auf, die Klausel nicht mehr zu verwenden. Weil sie der Verbraucherzentrale zufolge die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht abgeben wollte, reichte diese Klage vor dem Karlsruher Landgericht ein.

Gebühr von 7,50 Euro zu hoch

Das Gericht gab den Verbraucherschützern recht: Das vereinbarte Entgeld darf nur so hoch sein wie die Kosten, die bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten einer Bank entstehen. Die Klausel verstieße somit gegen §312 a Abs. 4 Nr. 2 BGB, so die Verbraucherzentrale. ,,Die Banken scheinen derzeit mit viel Kreativität neue Preise einzuführen. Wir prüfen bei jeder Beschwerde, ob die Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen“, so Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.