Baden-Württemberg (pm) Während der Fastnachtszeit (10. Februar bis 4. März 2014) haben sich in Baden-Württemberg 218 (Vorjahr 261) Verkehrsunfälle ereignet, bei de- nen die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen. 23 Unfälle (2013: 13) ha- ben sich unter dem Einfluss von Drogen ereignet. Wie das Innenministe- rium am Mittwoch, 5. März 2014, in Stuttgart weiter mitteilte, ist bei die- sen Unfällen eine Person getötet worden, 91 Personen (2013: 112) wur- den verletzt.
Die Polizei habe in diesem Jahr 546 Führerscheine (Vorjahr: 605) einbe- halten. Weitere 701 Fahrzeuglenker (2013: 749) müssten mit Geldbußen – in der Regel 500 Euro – und Fahrverboten rechnen, weil sie unter Alko- hol- oder Drogeneinfluss gestanden hätten. Fahren unter Drogeneinfluss habe in der Regel auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge.
23 Fahrer (2013: 18) seien noch in der Probezeit gewesen und hätten trotzdem Alkohol konsumiert. Auf diese kämen ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit sowie 250 Euro Geldbuße und zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei zu.