Stuttgart (pm/da) Knapp 40.800 Azubis starten am Montag ihre Ausbildung in Baden-Württemberg. „Bei immer noch rückläufigen Schulabsolventenzahlen ist es vor allem für kleine und mittlere Betriebe eine große Herausforderung, ihre Lehrstellen zu besetzen“, sagt Marjoke Breuning, Präsidentin der für Ausbildungsfragen im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) zuständigen IHK Region Stuttgart. Trotzdem hätten die Handelskammern im Land in diesem Jahr die Zahl ihrer Ausbildungsverträge um 0,3 Prozentpunkte im vergleich zum vergangenen Jahr steigern können.
Aufgrund der sinkenden Zahl der Schulabsolventen ist es aus Sicht von Breuning gut, dass Betriebe neue Bewerbergruppen in den Fokus nehmen: „Viele Betriebe haben erkannt, dass es ‚den Azubi‘ nicht mehr gibt und dass sie sehr flexibel auf unterschiedliche Bewerbergruppen, wie zum Beispiel Studienabbrecher, Geflüchtete oder junge Frauen und Männer mit Kindern zugehen müssen. Sie setzen alles daran, an geeignete Bewerber zu kommen.“ Auch jetzt könnten kurzentschlossene Schulabgänger und Ausbildungsinteressierte noch einen Ausbildungsplatz mit Start in diesem Herbst finden. Erfreulich ist aus Sicht der IHK die Entwicklung bei der Ausbildung von Flüchtlingen aus den typischen Herkunftsländern: Demnach beginnen rund 1.200 Menschen aus Afghanistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Nigeria, Pakistan, Somalia und Gambia am Montag eine Ausbildung im Südwesten. Damit befänden sich zurzeit landesweit 2.400 Personen mit Fluchthintergrund in einer Ausbildung in einem IHK-Beruf; das seien 1.000 Auszubildende mehr als im Vorjahr.
IHK fordert mehr Planungssicherheit bei Flüchtlingen
Die Industrie- und Handelskammer fordert von der Politik mehr Planungssicherheit für die Betriebe im Hinblick auf Azubis mit Fluchthintergrund. Die im Aufenthaltsgesetz genannte 3+2-Regelung greife nicht automatisch mit dem Beginn einer Ausbildung; sie könne erst beantragt werden, wenn im Verlauf der Ausbildung der Asylantrag abgelehnt wird. ,,Für die betroffenen Menschen, ihre Ausbildungsbetriebe und deren Beschäftigte ist das oft dramatisch. Immer wieder hören wir von solchen Fällen“, sagt IHK-Präsidentin Breuning. Ihr zufolge möchten Betriebe, deshalb, dass die 3+2- Regelung automatisch gilt, wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt. Außerdem sei wünschenswert, dass die Regelung um die oft 12 Monate dauernde Einstiegsqualifizierung erweitert wird (1+3+2-Regelung).