Landkreis Karlsruhe (pm/an) 570 Betriebsbesuche führte das Landratsamt Karlsruhe im letzten Jahr im Landkreis durch. Dabei wurden die Betriebe nach tierschutzrechtlichen Aspekten überprüft. 300 Kontrollen davon erfolgten aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung. 2015 gab es vermehrt Wegnahmen und anderweitige Unterbringungen. Das geht aus dem Jahresbericht zum Tierschutz des Landratsamtes Karlsruhe hervor.
Hauptsächlich wurden Heimtier- und Pferdehaltungen überprüft, da die Nutztierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben seit Jahren rückläufig ist.
In 170 Fällen wurden Mängel festgestellt, wovon ca. die Hälfte als schwerwiegende Mängel eingestuft wurden. In diesen Fällen mussten weitergehende Maßnahmen ergriffen werden: 48 Ordnungsverfügungen wurden erstellt sowie 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren und drei Strafverfahren eingeleitet.
Auffällig war insbesondere die steigende Anzahl der gravierenden Verstöße. Schwere Verstöße entstanden auch deshalb, weil die Halter sich selbst in schwierigen persönlichen Situationen – beispielsweise aufgrund körperlicher oder geistiger Erkrankungen – befanden und den Erfordernissen an eine artgerechte Tierhaltung nicht mehr Rechnung tragen konnten. In einigen Fällen wurde aufgrund der Schwere der Verstöße das Halten und Betreuen der jeweiligen Tierart untersagt.
Förmliche Anordnungen zur Mängelbeseitigung mussten z.B. getroffen werden, weil Tiere nicht oder nicht rechtzeitig zu einem Tierarzt gebracht wurden, obwohl dies erforderlich gewesen wäre. Manche Tiere wurden nicht oder nicht ausreichend gefüttert, oder wurden auf zu kleinem Raum gehalten.
Darüber hinaus wurden in 18 Fällen Verstöße mit einem Bußgeld geahndet. Ein unter zwölf Monate alter Hund wurde an einer kurzen Leine angebunden gehalten. Diese Art der Anbindung ist grundsätzlich verboten. Außerdem standen dem Hund weder ein isolierter Liegeplatz noch eine isolierte Schutzhütte zur Verfügung.
In drei besonders schweren Fällen wurde gegen die Tierhalter Strafanzeige vorgelegt. In einem Fall wurden Ziegen nur unzureichend mit Futter und Wasser versorgt, so dass acht Ziegenlämmer verendeten und zwei weitere Ziegenlämmer notgetötet werden mussten. Ein Hund wurde in einem verkoteten Zwinger gehalten, das Trinkwasser war verunreinigt, eine isolierte Schutzhütte und ein isolierter Liegeplatz waren nicht vorhanden. Ein schwer verletzter Hund wurde im Zwinger angebunden und nicht einem Tierarzt zur Behandlung vorgestellt. Dieser Hund musste letztendlich eingeschläfert werden, um ihn von seinen Schmerzen und Leiden zu erlösen.