Karlsruhe (pm/da) Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) bedauert die Entscheidung des Karlsruher Gemeinderats, gegen den Planfeststellungsbeschluss zur 2. Rheinbrücke zu Klagen. Mit dieser Entscheidung spiele die Stadt auf Zeit und negiere ihre Funktion als Hauptstadt der Region, so Verbandsdirektor Gerd Hager. In seiner gestrigen Sitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, gegen die jetzige Form des Planfeststellungsbeschlusses zur 2. Rheinbrücke zu klagen.
Nach Ansicht des Gemeinderats sind unter anderem alternative Standorte für die 2. Rheinbrücke zu wenig berücksichtig worden, außerdem brauche die Brücke zu viel Platz. In seiner Sitzung vom 26. September hatte der Gemeinderat deshalb das Bürgermeisteramt damit beauftragt, zu prüfen, ob eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Erfolg hätte. Nach Einschätzung des beauftragten Rechtsanwalts Dr. Armin Wirsing ist das der Fall: So liegt die geplante Brücke in einem Gebiet, in dem geschützte Tierarten leben. Aus artenschutzrechtlichen Gründen werde der Bau deshalb auf unüberwindliche Hindernisse stoßen und sei deshalb nicht realisierbar, so Wirsing. Zudem fehle in dem Planfeststellungbeschluss eine rechtlich durchsetzbare Vorlage, die es erlaubt, gleichzeitig mit dem Bau die B36 an die künftige Brücke anzubinden. Das wäre nach Ansicht des Gemeinderats aber dringend notwenig, um die angespannte Verkehrssituation zu beruhigen. Laut Rechtsanwalt Dr. Armin Wirsing ist die Stadt klageberechtigt, weil sie als Grundstückseigentümerin von den Bauplänen betroffen ist.
Breite Mehrheit stimmt für Klage
In der gestrigen Sitzung stimmten zwölf Vertreter der CDU-Fraktion gegen eine Klage, die restlichen 33 Gemeinderäte dafür. Die Fraktionen von SPD, Grünen, Kult und Die Linke sprechen sich für das Modell einer ,,Parallelbrücke“ aus, die im Wesentlichen einer Erweiterung der bestehenden Rheinbrücke entspricht. Dieses Modell hält das Regierungspräsidium aber aus bautechnischen Gründen für nicht realisierbar. Die CDU steht hinter dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das einen 1.735 Meter langen Abschnitt auf Baden-Württembergischer Seite von der Rheinmitte bis zur B 10-Anschlussstelle westlich von Knielingen vorsieht. Für die FDP ist die Anbindung der 2. Rheinbrücke an die B36 von entscheidender Bedeutung. Im Sommer 2016 hatten die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nach Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums in Berlin vereinbart, den Bau einer zweiten Rheinbrücke vom Bau einer Querspange zur Anbindung an die B36 zu entkoppeln und stattdessen zwei separate Verfahren zu führen. Eine Entscheidung, die wiederum die Stadt Karlsruhe kritisiert – sie vermisst eine juristisch verbindende Zusage für eine zeitgleiche Realisierung beider Bauvorhaben.
RMVO: Zügiger Bau der Brücke nötig
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein drängt auf eine zügige Realisierung der geplanten 2. Rheinbrücke; besonders deshalb, weil die bestehende Rheinbrücke sanierungsbedürftig ist und der Verkehr künftig weiter zunehmen soll. Die Havarie des Rastatter Tunnels habe gezeigt, welche Probleme bei der Unterbrechung von kritischen Infrastrukturen entstehen können.